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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerrufsrecht

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Krempl-IT sowie Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher – transparent und verständlich für Kund:innen und Partner in der Steiermark.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Lukas Krempl IT Services e.U., Bergviertel 61, 8190 Miesenbach bei Birkfeld, Österreich.
Stand: 4. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Lukas Krempl IT Services e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung, abrufbar unter krempl-it.at/agb.

1.4 Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesen AGB sind geschlechtsneutral zu verstehen.

1.5 Bei Verträgen mit fester Laufzeit oder vereinbarter Kündigungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung durch eine geänderte Rechtslage, behördliche Vorgaben, geänderte technische oder betriebliche Rahmenbedingungen oder geänderte Bedingungen eingesetzter Drittanbieter sachlich gerechtfertigt ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Entgelte sind von diesem Änderungsrecht nicht erfasst; für sie gelten ausschließlich 4.9 bis 4.11. Die Änderung wird dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform bekannt gegeben, wobei die bisherige und die neue Fassung der betroffenen Bestimmungen gegenübergestellt werden. Der Auftraggeber kann der Änderung binnen vier Wochen ab Bekanntgabe in Textform widersprechen. Widerspricht er, gilt der Vertrag bis zum Ende der laufenden Laufzeit zu den bisherigen Bedingungen weiter; der Auftragnehmer kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Laufzeit beenden. Widerspricht er nicht, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung und auf das Widerspruchsrecht wird in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Frist für die Bekanntgabe zwei Monate; Verbraucher sind im Fall des Widerspruchs zudem berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist und ohne Anfall von Kosten zu beenden.

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere: IT-Beratung, Computer- und Laptop-Reparatur, Server- und Netzwerkbetreuung, Fernwartung, Cloud-Lösungen, Cybersecurity, Website-Entwicklung und KI-Beratung.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen sowohl vor Ort als auch per Fernwartung zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2.4 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Schriftverkehr per E-Mail gilt als ausreichend.

2.5 Soweit der Auftragnehmer Produkte oder Leistungen Dritter vermittelt oder weiterverkauft (z. B. Software-Lizenzen, Cloud-, Hosting- und VPS-Dienste, Virenschutz- und Verwaltungssoftware), gelten ergänzend die Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Anbieters. Für die Verfügbarkeit, den Betrieb und die Infrastruktur solcher Drittleistungen sowie für Störungen, die im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anbieters liegen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen geeignete Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.

2.6 Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sowie eine bestimmte Verfügbarkeit werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung (SLA) schriftlich vereinbart wurden. Ohne eine solche Vereinbarung erbringt der Auftragnehmer Support- und Wartungsleistungen im Rahmen seiner üblichen Geschäftszeiten innerhalb angemessener Frist.

2.7 Support- und Wartungsleistungen werden ausschließlich für jene Systeme und Komponenten erbracht, die von einer bestehenden Betreuungsvereinbarung erfasst sind. Ein Anspruch auf Support für nicht erfasste Systeme besteht nicht; das gilt insbesondere für privat genutzte Geräte, für vom Auftraggeber selbst beschaffte Fremdsysteme sowie für Systeme und Leistungen Dritter, die nicht Gegenstand der Vereinbarung sind. Der Auftragnehmer kann solche Leistungen auf gesonderten Auftrag nach Aufwand erbringen.

2.8 Die Service- und Supportzeiten des Auftragnehmers entsprechen seinen Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich. Leistungen außerhalb dieser Zeiten werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung erbracht. Eine Änderung der Geschäftszeiten bleibt vorbehalten und wird auf der Website des Auftragnehmers bekannt gegeben.

2.9 Ohne gesonderte Service-Level-Vereinbarung nach 2.6 bestehen keine garantierten Reaktionszeiten; Support- und Serviceanfragen werden nach Verfügbarkeit und innerhalb angemessener Frist bearbeitet. Wurde eine Reaktionszeit vereinbart, bezeichnet sie den Zeitraum vom Eingang der Störungsmeldung beim Auftragnehmer bis zur ersten Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber; eine Zusage über den Zeitpunkt der Störungsbehebung ist damit nicht verbunden. Reaktionszeiten laufen ausschließlich innerhalb der Geschäftszeiten nach 2.8. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der Geschäftszeiten ein oder würde eine vereinbarte Reaktionszeit außerhalb der Geschäftszeiten enden, so beginnt beziehungsweise setzt sich die Reaktionszeit mit Beginn der nächstfolgenden Geschäftszeit fort.

§ 3 Vertragsabschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.

3.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Bei absehbarer Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags um mehr als 15 % wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders angegeben, sind Preise gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Gegenüber Verbrauchern sind alle angegebenen Preise Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer.

4.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (für Unternehmer: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB; für Verbraucher: 4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 1000 ABGB).

4.4 Materialkosten, Hardware und Softwarelizenzen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Dienstleistungspreisen enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.5 Anfahrtskosten werden mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer verrechnet, sofern nicht im Angebot anders angegeben. Für die Umsatzsteuer gilt 4.1.

4.6 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen, insbesondere Mahnspesen sowie Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts. Gegenüber Verbrauchern sind nur jene Kosten zu ersetzen, die in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen und zur zweckentsprechenden Betreibung notwendig sind.

4.7 Gelieferte Waren (insbesondere Hardware, Komponenten und Datenträger) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenforderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware bis dahin sorgsam zu behandeln. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Zurücknahme nur dann, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich erklärt.

4.8 Maßgeblich für die Höhe eines Entgelts ist der Preis, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrags bekannt gegeben oder vereinbart wurde. Verweist eine Bestimmung dieser AGB auf den „jeweils gültigen Stundensatz" (etwa 6.2), so ist darunter der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gegebene Stundensatz zu verstehen. Preisangaben auf der Website, in Preislisten oder in Informationsmaterialien sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Preis.

4.9 Entgelte für Abonnements gemäß § 5 gelten jeweils für den einzelnen Abrechnungsmonat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Entgelte für künftige Abrechnungsmonate zu ändern. Eine Änderung wird dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Beginn des betroffenen Abrechnungsmonats in Textform (E-Mail genügt) bekannt gegeben. Da eine Fortsetzung des Abonnements ausschließlich durch die rechtzeitige Vorauszahlung des Auftraggebers zustande kommt (5.3), gilt ein geändertes Entgelt nur für jene Abrechnungsmonate, für die der Auftraggeber die Vorauszahlung nach Bekanntgabe der Änderung leistet. Für bereits bezahlte Abrechnungsmonate bleibt das Entgelt unverändert. Eine Verpflichtung des Auftraggebers, das Abonnement zum geänderten Entgelt fortzusetzen, besteht nicht.

4.10 Wurde für eine wiederkehrende Leistung abweichend von § 5 eine feste Laufzeit oder eine Kündigungsfrist vereinbart, sind die vereinbarten Entgelte wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex (derzeit „VPI 2020") oder ein an dessen Stelle tretender Index. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl. Eine Anpassung erfolgt frühestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss und danach höchstens einmal jährlich, jeweils im Verhältnis der Veränderung der Indexzahl gegenüber der letzten Anpassung. Veränderungen des Index werden sowohl bei einer Steigerung als auch bei einer Senkung berücksichtigt. Anpassungen werden dem Auftraggeber unter Angabe der maßgeblichen Indexzahlen und des Berechnungsweges in Textform bekannt gegeben und wirken ab dem auf die Bekanntgabe folgenden Abrechnungszeitraum. Rückwirkende Anpassungen sind ausgeschlossen.

4.11 Ändern sich nach Vertragsabschluss die Bezugskosten für Leistungen oder Lizenzen Dritter, die der Auftragnehmer gemäß 2.5 weiterverrechnet, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Entgelte anzupassen. Die Anpassung ist der Höhe nach auf das Ausmaß der Änderung der Bezugskosten beschränkt und erfolgt sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Senkung der Bezugskosten. Sie wird in Textform unter Angabe des Grundes und des Ausmaßes bekannt gegeben. Übersteigt eine Erhöhung gegenüber einem Verbraucher 5 % des betroffenen Entgelts, ist der Verbraucher berechtigt, den betroffenen Vertragsteil binnen vier Wochen ab Bekanntgabe ohne Einhaltung einer Frist und ohne Anfall von Kosten zu beenden; auf dieses Recht wird in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen.

4.12 Bei Zahlungsverzug werden je Mahnschreiben Mahnspesen in Höhe von 10 € verrechnet. Bei Geschäften zwischen Unternehmern gebührt dem Auftragnehmer darüber hinaus die pauschale Entschädigung für Betreibungskosten in Höhe von 40 € gemäß § 458 UGB. Gegenüber Verbrauchern werden Mahnspesen nur verrechnet, soweit sie tatsächlich angefallen sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen; 4.6 bleibt unberührt.

4.13 Ein Auftraggeber, der Unternehmer ist, kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Mängel steht ihm nur in einem angemessenen, dem behaupteten Mangel entsprechenden Umfang zu. Verbraucher können unabhängig davon mit Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit stehen, die vom Auftragnehmer anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden oder die mit der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers begründet sind.

§ 5 Abonnements und Prepaid-Abrechnung

5.1 Wiederkehrende und lizenzbasierte Leistungen – insbesondere die Bereitstellung von Software-Lizenzen (z. B. Microsoft 365 / Office), Managed IT Services, Wartungs-, Backup-, Cloud- und Hosting-Pakete – werden als Abonnement im Prepaid-Verfahren erbracht (nachfolgend „Abonnement"). Welche Leistungen als Abonnement erbracht werden, ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

5.2 Das Abonnement wird jeweils für einen Abrechnungsmonat abgeschlossen. Das Entgelt für den jeweiligen Abrechnungsmonat ist im Voraus zu entrichten (Prepaid) und vor Beginn des Abrechnungsmonats fällig. Der Auftragnehmer stellt die Leistung erst nach vollständigem Zahlungseingang bereit; eine Verpflichtung zur Vorleistung besteht nicht.

5.3 Das Abonnement verlängert sich nicht automatisch. Eine Fortsetzung für den jeweils folgenden Abrechnungsmonat kommt nur zustande, wenn die Vorauszahlung für diesen Folgemonat rechtzeitig vor dessen Beginn beim Auftragnehmer eingeht.

5.4 Der Auftragnehmer erinnert den Auftraggeber in der Regel rund eine Woche vor Ablauf des bezahlten Abrechnungsmonats an die anstehende Verlängerung. Diese Erinnerung ist eine unverbindliche Serviceleistung; ein Anspruch darauf besteht nicht. Das Unterbleiben oder der Nichtzugang einer Erinnerung berührt das Vertragsende nach 5.5 nicht.

5.5 Geht die Vorauszahlung für den Folgemonat nicht bis zum Ablauf des zuletzt bezahlten Abrechnungsmonats ein, endet das Abonnement mit Ablauf dieses Monats; es bedarf hierzu keiner gesonderten Kündigung und keiner Mahnung. Abweichend davon erbringt der Auftragnehmer bei Abonnements, die Schutzfunktionen umfassen (insbesondere Patch-Management, Virenschutz und Monitoring), die betroffenen Leistungen noch fünf Werktage über den bezahlten Abrechnungsmonat hinaus und teilt dem Auftraggeber die bevorstehende Aussetzung in Textform mit. Geht die Vorauszahlung innerhalb dieser Frist ein, setzt sich das Abonnement für den Folgemonat fort; andernfalls endet es mit Ablauf der Frist. Mit dem Vertragsende stellt der Auftragnehmer die betroffenen Leistungen und Lizenzen nicht weiter bereit und verlängert diese nicht; daraus entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche.

5.6 Eine Rückerstattung bereits im Voraus bezahlter Entgelte für einen Abrechnungsmonat erfolgt nicht, wenn der Auftraggeber die Leistung innerhalb dieses Monats nicht oder nicht vollständig nutzt.

5.7 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig vor dem Ende eines Abonnements eine vollständige Sicherung seiner Daten herzustellen sowie benötigte Daten und Zugänge zu exportieren. Der Auftragnehmer haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Datenverlust, Datenunzugänglichkeit, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Folge- und Vermögensschäden, die durch das Ende eines Abonnements oder die anschließende Nichtbereitstellung von Leistungen und Lizenzen entstehen. Im Übrigen gilt § 9. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die zwingenden Bestimmungen des KSchG gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 6 Reparatur- und Werkstattleistungen

6.1 Eine Erstberatung am Telefon sowie eine erste, unverbindliche Einschätzung des Anliegens sind unentgeltlich. Sie umfassen keine Fehlersuche am Gerät, keine Messung, keine Zerlegung und keinen Befund; ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis besteht nicht.

6.2 Übergibt der Auftraggeber Geräte zur Fehlersuche, Überprüfung oder Reparatur, ist der erforderliche Diagnose- und Überprüfungsaufwand auch dann zu vergüten, wenn der Auftraggeber die anschließende Reparatur nicht beauftragt, eine Reparatur nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist oder kein Fehler festgestellt werden kann. Sofern nichts anderes vereinbart wird, wird hierfür eine Überprüfungspauschale nach dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet. Auf die Kostenpflicht der Überprüfung wird der Auftraggeber vor Übernahme des Geräts hingewiesen.

6.3 Vereinbarte Vor-Ort-Termine sind rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin, abzusagen oder zu verschieben. Erfolgt keine rechtzeitige Absage oder ist die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich (z. B. Abwesenheit oder fehlender Zugang), ist der Auftragnehmer berechtigt, die vergebliche Anfahrt nach 4.5 sowie die reservierte Arbeitszeit nach tatsächlichem Aufwand zu verrechnen.

6.4 Nach Abschluss der Arbeiten verständigt der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Abholbereitschaft des Geräts. Das Gerät ist innerhalb von vier Wochen ab dieser Verständigung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angemessenes Lagerentgelt zu verrechnen; auf dieses wird in der Verständigung hingewiesen.

6.5 Holt der Auftraggeber das Gerät trotz nachweislicher Verständigung und einer weiteren schriftlichen Aufforderung mit angemessener Nachfristsetzung nicht innerhalb von sechs Monaten ab Abholbereitschaft ab, gerät er in Annahmeverzug. Der Auftragnehmer ist diesfalls nach vorheriger schriftlicher Androhung berechtigt, das Gerät zur Abdeckung seiner offenen Forderungen aus Reparatur und Lagerung bestmöglich zu verwerten; ein nach Abzug aller offenen Forderungen und der Verwertungskosten verbleibender Übererlös wird an den Auftraggeber herausgegeben. Geräte ohne verwertbaren Restwert dürfen nach Ablauf dieser Frist und gesonderter Androhung fachgerecht entsorgt werden. Für die Wiederherstellung von Daten auf verwerteten oder entsorgten Geräten wird nicht gehaftet.

§ 7 Mitwirkungspflichten und Datensicherung des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor jeder Leistungserbringung durch den Auftragnehmer – insbesondere vor Reparatur-, Wartungs-, Installations-, Migrations- oder Konfigurationsarbeiten an Hard- und Software – eine vollständige, aktuelle und nachweislich wiederherstellbare Sicherung sämtlicher auf den betroffenen Systemen, Datenträgern oder in Cloud-Diensten gespeicherten Daten anzufertigen.

7.3 Die Datensicherung umfasst alle Nutzer-, Konfigurations-, Anwendungs- und Systemdaten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Sicherung (Lesbarkeit, Vollständigkeit, Wiederherstellbarkeit) vor Übergabe des Systems oder vor Beginn der Leistung selbständig zu prüfen.

7.4 Übernimmt der Auftragnehmer auf gesondertem Auftrag die Datensicherung als entgeltliche Leistung, erfolgt dies ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung über Umfang, Sicherungsmedium und Wiederherstellungspunkt. Ohne eine solche Vereinbarung trifft den Auftragnehmer keine Pflicht zur Datensicherung.

7.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der vorstehenden Mitwirkungs- und Sicherungspflichten resultieren. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Freistellungspflicht nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

7.6 Werden die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und kommt es dadurch zu Verzögerungen, gehen daraus entstehende Mehrkosten zulasten des Auftraggebers.

7.7 In Systemen, die von einer Betreuungsvereinbarung erfasst sind, dürfen Eingriffe an Hard- und Software – insbesondere der Austausch von Komponenten, das Einspielen von Software sowie Änderungen an der Konfiguration – nur in Abstimmung mit dem Auftragnehmer vorgenommen werden. Werden Ersatz- oder Verbrauchsmaterialien eingesetzt, die der Auftragnehmer nicht geliefert oder ausdrücklich freigegeben hat, ist dies dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Für Störungen und Schäden, die auf nicht abgestimmte Eingriffe oder auf nicht freigegebene Materialien zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Eingriff oder das Material den Mangel oder Schaden tatsächlich verursacht hat.

7.8 Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer eine verantwortliche Kontaktperson samt Erreichbarkeit sowie nach Möglichkeit eine Vertretung. Ein Standortwechsel betreuter Systeme sowie wesentliche Änderungen der Betriebsumgebung – insbesondere an Netzanbindung, Stromversorgung oder Aufstellungsort – sind dem Auftragnehmer vorab bekannt zu geben. Ein Anspruch darauf, Betreuungsleistungen am neuen Standort oder in der geänderten Umgebung zu unveränderten Bedingungen zu erhalten, besteht nicht.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (2 Jahre ab Übergabe gemäß §§ 922 ff ABGB). Für digitale Leistungen mit fortlaufender Bereitstellung (z. B. Managed IT Services, Cloud-Administration) erstreckt sich die Gewährleistung gemäß Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) auf den gesamten Bereitstellungszeitraum.

8.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme der Leistung.

8.3 Die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers beträgt gemäß VGG 12 Monate ab Übergabe: Zeigt sich innerhalb dieses Zeitraums ein Mangel, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag.

8.4 Gegenüber Unternehmern sind Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich (E-Mail genügt) zu melden; offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe gerügt werden, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Verbraucher werden gebeten, Mängel ebenfalls möglichst zeitnah zu melden, damit diese rasch behoben werden können. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt und setzen keine Rüge voraus.

8.5 Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung kann eine Preisminderung oder Wandlung verlangt werden.

§ 9 Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sind, ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.2 Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG haftet der Auftragnehmer nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach beschränkt auf den Netto-Auftragswert des jeweils betroffenen Einzelauftrags, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der jeweils gültigen Höhe.

9.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust, die Veränderung oder die Nichtwiederherstellbarkeit von Daten, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Datensicherungspflicht des Auftraggebers gemäß § 7 dieser AGB vermeidbar gewesen wäre. Im Fall einer Mitverantwortung des Auftragnehmers ist die Haftung auf den typischen Aufwand zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäß vorhandenem Backup begrenzt.

9.5 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- und Betriebsausfall, Nutzungsausfall, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste, Reputationsschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.7 Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren – soweit gesetzlich zulässig – gegenüber Unternehmern innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach Erbringung der Leistung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.8 Die Haftungsbeschränkungen dieses § 9 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Subunternehmer des Auftragnehmers.

§ 10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

10.1 Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Konzepte, Dokumentationen und Softwarelösungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

10.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen.

10.3 Der Quellcode individuell erstellter Software wird nur dann an den Auftraggeber übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wurde.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11.2 Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält und diese weisungsgebunden verarbeitet, wird auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

11.3 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Höhere Gewalt

12.1 Bei Vorliegen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, flächendeckende Stromausfälle, behördliche Maßnahmen sowie Angriffe auf oder Ausfälle von vorgelagerter Infrastruktur Dritter, etwa Rechenzentren, Netzbetreiber oder Cloud-Anbieter) ist der Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit.

12.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung informieren.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

13.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Bezirksgericht Weiz bzw. Landesgericht für ZRS Graz).

13.3 Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstandsbestimmungen des KSchG (Wohnsitz- oder Aufenthaltsgerichtsstand des Verbrauchers).

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Das Änderungsrecht des Auftragnehmers nach 1.5 bleibt unberührt.

13.6 Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers. Die Gerichtsstandsbestimmungen nach 13.2 und 13.3 bleiben davon unberührt.

13.7 Die Übertragung eines Vertrags oder einzelner Rechte und Pflichten daraus auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Die Abtretung von Geldforderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bleibt gegenüber Verbrauchern unberührt.

13.8 Ein Auftraggeber, der Unternehmer ist, wird während der Dauer der Zusammenarbeit und für zwölf Monate nach deren Ende Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers weder abwerben noch abwerben lassen. Bei einem Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsentgelten der betroffenen Person zu entrichten; das richterliche Mäßigungsrecht bleibt ausdrücklich unberührt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Kunden, die als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) anzusehen sind, können von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG).

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Lukas Krempl IT Services e.U.
Bergviertel 61
8190 Miesenbach bei Birkfeld
Telefon: +43 650 401 5113
E-Mail: lukas@krempl-it.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

  • Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung – auf Grundlage Ihres ausdrücklichen Verlangens sowie Ihrer Bestätigung über die Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht hat.
  • Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, verbunden mit Ihrer Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat.
  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Lukas Krempl IT Services e.U.
Bergviertel 61
8190 Miesenbach bei Birkfeld
E-Mail: lukas@krempl-it.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*): _______________

Name des/der Verbraucher(s): _______________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________

Datum: _______________

(*) Unzutreffendes streichen.

Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen?

Wir beantworten Fragen zu unseren AGB, zum Widerrufsrecht und zu unseren rechtlichen Angaben im Impressum transparent und persönlich – telefonisch oder per E-Mail.